Kürzlich wurde veröffentlich, dass Blizzard zukünftig ein Haustier über den Shop verkauft, welches handelbar ist und ingame für Gold verkauft werden darf. Dies widerspricht der bisherigen Philosophie von Blizzard deutlich, aber sie sagten selber unter anderem, dass die Shop-Ware-Betrügereien einen Anteil an dieser Änderung des Denkens haben.
Ich berichtete hier im Blog schon davon. Das Ereignis liegt nun schon fast drei Monate zurück, und in der Zwischenzeit beobachte ich immer häufiger solche Verkäufer. Erstaunlicherweise sind es meistens Charaktere um Level 60 herum, 85er habe ich noch dabei erwischt, aber auch nie ganz niedrige.
In der Zwischenzeit glaube ich auch, dass diese Transaktionen über gehackte Accounts gemacht werden. Damals hatte ich noch die Meinung vertreten, dass man zivilrechtlich gegen die Täter vorgehen soll, bei einem gehackten Account bringt das natürlich nichts, weil man den Täter nicht ermitteln kann.
Ich habe mal einen dieser Verkäufer darauf aufmerksam gemacht, dass er gerade gegen die AGB von Blizzard verstößt. Die Antwort war nur "i don't understand, can you tell me this in english". Das unterstreicht die Hacker-Theorie, ich habe auf deutschen Server nur sehr selten Spieler getroffen, die kein Deutsch sprachen.
Ich melde in der Zwischenzeit jeden dieser Verkäufer sofort per Ingame-Ticket mit der Bitte, diesen Account zu überprüfen. Beim letzten mal dauerte es keine drei Minuten, bis sich ein GM bei mir meldete. Blizzard nimmt das Thema also ernst.
Ich sehe allerdings nicht, wie das neue, handelbare Pet diese Betrügermasche unterbinden kann. Die Betrüger zahlen ja nicht für die Shop-Ware. Meine Frage ist jetzt eigentlich, wie die Bezahlung des neues Pets abläuft. Wird die Ware erst rausgerückt, wenn die Zahlung wirklich erfolgt ist oder wie bisher vorher? Wenn es letzteres ist, was ich stark vermute, kann mit dem neuen Pet die Betrügerei ohne Verstoß gegen die AGB munter forgesetzt werden. Der einzige Unterschied ist, dass der GM dann wohl vermutlich das Gold zurückerstattet, weil der Käufer nicht mehr gegen die AGB verstoßen hat. Damit bindet sich Blizzard aber nur mehr Arbeit ans Bein, das kann doch eigentlich nicht das Ziel, sein. Die Betrüger machen ja weiter, weil sie darauf spekulieren, dass sie das Gold entweder schnell genug wegtransferiert haben (wie auch immer das geht) oder der Betrogene den Vorfall nicht meldet.
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Montag, 17. Oktober 2011
Samstag, 30. Juli 2011
Betrugsmasche Shop-Ware
Ich habe zufällig mitbekommen, wie ein Spieler um WoW-Gold betrogen wurde und da die Masche für mich neu war, möchte ich hier davor warnen.
Es wurde von Deadwalker-Nathrezim (Level 41 Untoter Krieger) im Handelschannel alle Shop-Mounts und -Pets für Gold angeboten. Der Transfer fand statt, das Gold wurde gegen die Keys für die Tiere ausgetauscht, eingelöst und der neue stolze Besitzer freute sich über seine neue Haus- und Reittierflotte.
Ein paar Stunden später waren die Shop-Tiere wieder verschwunden.
War war passiert?
Das Konto, über das die Tiere gekauft wurden, war nicht gedeckt und daher bekam Blizzard sein Geld nicht. Also haben sie die Transaktion wieder rückgängig gemacht und alle Tiere verschwanden.
Und der gutgläubige Käufer bekam sein WoW-Gold natürlich nicht wieder.
Ich gebe zu, ich war auch geschockt, dass das so einfach geht. Wird nicht im Shop eh nur mit Kreditkarte bezahlt? Ich hätte erwartet, dass die Deckung sofort geprüft wird, und nicht irgendwann später.
Blizzard stelle sich nun quer und sagt, dass geht sie nichts an, weil sie Shop-Verkäufe nicht unterstützen. Er solle das mit dem Verkäufer ausmachen. Ansonsten ist das verlorene Gold halt seine Strafe.
Aber hier liegt klar Betrug vor, der Verkäufer hatte nie vor, seinen Teil des Vertrages einzuhalten.
Eigentlich sollte man trotz des recht geringen Streitwertes (ca. 100 Euro für die Mounts/ Pets) zivilrechtlich gegen vorgehen. Die Daten des Accountbesitzers sind bei Blizzard ja bekannt, hier liegt klar ein Vertrag vor und eine Seite hat diesen Vertrag nicht eingehalten. Er muss also entweder die Tiere nachliefern oder den Geldwert ersetzen. Zusätzlich kann man Anzeige wegen Betrug erstatten, was noch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann (bei einem einmaligen Fall sicher nicht, aber wenn sich das häuft).
Naja, mal sehen, wie der Betrogene sich entscheidet, ich schätze, ich würde einen Anwalt beauftragen, alleine, damit dieser Sausack sowas nie wieder macht. Betrug kann ich ja gar nicht leiden, und dieser Fall ist rechtlich nun wirklich sonnenklar.
Es wurde von Deadwalker-Nathrezim (Level 41 Untoter Krieger) im Handelschannel alle Shop-Mounts und -Pets für Gold angeboten. Der Transfer fand statt, das Gold wurde gegen die Keys für die Tiere ausgetauscht, eingelöst und der neue stolze Besitzer freute sich über seine neue Haus- und Reittierflotte.
Ein paar Stunden später waren die Shop-Tiere wieder verschwunden.
War war passiert?
Das Konto, über das die Tiere gekauft wurden, war nicht gedeckt und daher bekam Blizzard sein Geld nicht. Also haben sie die Transaktion wieder rückgängig gemacht und alle Tiere verschwanden.
Und der gutgläubige Käufer bekam sein WoW-Gold natürlich nicht wieder.
Ich gebe zu, ich war auch geschockt, dass das so einfach geht. Wird nicht im Shop eh nur mit Kreditkarte bezahlt? Ich hätte erwartet, dass die Deckung sofort geprüft wird, und nicht irgendwann später.
Blizzard stelle sich nun quer und sagt, dass geht sie nichts an, weil sie Shop-Verkäufe nicht unterstützen. Er solle das mit dem Verkäufer ausmachen. Ansonsten ist das verlorene Gold halt seine Strafe.
Aber hier liegt klar Betrug vor, der Verkäufer hatte nie vor, seinen Teil des Vertrages einzuhalten.
Eigentlich sollte man trotz des recht geringen Streitwertes (ca. 100 Euro für die Mounts/ Pets) zivilrechtlich gegen vorgehen. Die Daten des Accountbesitzers sind bei Blizzard ja bekannt, hier liegt klar ein Vertrag vor und eine Seite hat diesen Vertrag nicht eingehalten. Er muss also entweder die Tiere nachliefern oder den Geldwert ersetzen. Zusätzlich kann man Anzeige wegen Betrug erstatten, was noch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann (bei einem einmaligen Fall sicher nicht, aber wenn sich das häuft).
Naja, mal sehen, wie der Betrogene sich entscheidet, ich schätze, ich würde einen Anwalt beauftragen, alleine, damit dieser Sausack sowas nie wieder macht. Betrug kann ich ja gar nicht leiden, und dieser Fall ist rechtlich nun wirklich sonnenklar.
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