Sonntag, 28. August 2016

Zurückerstattung beim Händler

Zur Zeit ist es so, dass wenn man einen Gegenstand für irgendwelche Währungen (z.B. Nethersplitter) kauft und man diesen Gegenstand danach gegen Gold beim Händler verkaufen will, man in den ersten zwei Stunden nur die Währung zurückerstattet bekommt. Und diese zwei Stunden muss man wirklich im Spiel eingeloggt sein.

Was kann man da machen?

1. Man legt ihn auf die Bank, vergisst ihn erst mal und kann ihn irgendwann verkaufen.

2. Ist der Gegenstand accountgebunden, kann man ihn an einen Twink verschicken und dort verkaufen

3. Man legt ihn ins Leerenlager. Das entfernt soforf die Kostenerstattung, kostet aber leider auch 10 Gold.

4. Sofern man Verzauberer ist und der Gegenstand entzauberbar ist, kann man genau das tun.

5. Man kann den Gegenstand zerstören.

Alles etwas nervig. Es ist ja nett von Blizzard, dass man den Kram erstattet bekommt, wenn man sich mal verklickt hat, warum das aber zwei Stunden lang bei jedem Händler auf der ganzen Welt möglich sein, muss, geht mir nicht auf. Von mir aus zwei Stunden lang, aber es reicht doch der Händler, wo man den Kram gekauft hat. Die anderen dürfen einem gerne Gold dafür geben.

Gerade durch die Vorlagen hat man das Problem ja nun häufiger. Man kauft etwas nur, weil man die Vorlage lernen will, nicht weil man es tragen will. Und nun muss man es zwei Stunden behalten, auch wenn man mit diesem Twink vielleicht täglich nur Minuten online ist.

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