Samstag, 30. Juli 2011

Betrugsmasche Shop-Ware

Ich habe zufällig mitbekommen, wie ein Spieler um WoW-Gold betrogen wurde und da die Masche für mich neu war, möchte ich hier davor warnen.

Es wurde von Deadwalker-Nathrezim (Level 41 Untoter Krieger) im Handelschannel alle Shop-Mounts und -Pets für Gold angeboten. Der Transfer fand statt, das Gold wurde gegen die Keys für die Tiere ausgetauscht, eingelöst und der neue stolze Besitzer freute sich über seine neue Haus- und Reittierflotte.

Ein paar Stunden später waren die Shop-Tiere wieder verschwunden.

War war passiert?

Das Konto, über das die Tiere gekauft wurden, war nicht gedeckt und daher bekam Blizzard sein Geld nicht. Also haben sie die Transaktion wieder rückgängig gemacht und alle Tiere verschwanden.

Und der gutgläubige Käufer bekam sein WoW-Gold natürlich nicht wieder.

Ich gebe zu, ich war auch geschockt, dass das so einfach geht. Wird nicht im Shop eh nur mit Kreditkarte bezahlt? Ich hätte erwartet, dass die Deckung sofort geprüft wird, und nicht irgendwann später.

Blizzard stelle sich nun quer und sagt, dass geht sie nichts an, weil sie Shop-Verkäufe nicht unterstützen. Er solle das mit dem Verkäufer ausmachen. Ansonsten ist das verlorene Gold halt seine Strafe.

Aber hier liegt klar Betrug vor, der Verkäufer hatte nie vor, seinen Teil des Vertrages einzuhalten.

Eigentlich sollte man trotz des recht geringen Streitwertes (ca. 100 Euro für die Mounts/ Pets) zivilrechtlich gegen vorgehen. Die Daten des Accountbesitzers sind bei Blizzard ja bekannt, hier liegt klar ein Vertrag vor und eine Seite hat diesen Vertrag nicht eingehalten. Er muss also entweder die Tiere nachliefern oder den Geldwert ersetzen. Zusätzlich kann man Anzeige wegen Betrug erstatten, was noch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann (bei einem einmaligen Fall sicher nicht, aber wenn sich das häuft).

Naja, mal sehen, wie der Betrogene sich entscheidet, ich schätze, ich würde einen Anwalt beauftragen, alleine, damit dieser Sausack sowas nie wieder macht. Betrug kann ich ja gar nicht leiden, und dieser Fall ist rechtlich nun wirklich sonnenklar.

4 Kommentare:

Kai hat gesagt…

Als erstes würde ich mal hinterfragen, warum ich mir ein Tier aus dem Shop für Gold kaufen sollte, wenn es für mich nicht auch vile bequemer über den Shop selber geht. Dann ist solch ein Handel von Blizzard sowieso untersagt. Und als letzter Punkt sei angemerkt, das zwar Kreditkartendaten sofort geprüft werden können, ber Kontodaten nicht... Das ist auch der Grund, warum Blizzard ursprünglich nur gegen Kreditkartenzahlung die Mounts im Shop angeboten hatte. Doch da sich ein großteil der Deutschen (warum auch immer) gegen Kreditkarten wehrt, wurde eben nach langem betteln auch der Kauf über Bankeinzug freigegeben. Und das rsultat sinf´d dann solche Betrügereien... Schade, das es immer Menschen gibt, die soetwas ausnutzen... Traurig! Aber Blizzard würde ich hier keinen Vorwurf machen.

Leome hat gesagt…

Ich muss nicht hinterfragen, warum jemand die Tiere für Gold statt für Euro kaufen will, ich kenne genug Schüler, die viel Gold, aber wenig Geld haben.

Dass der Handel untersagt ist, war mich nicht so wirklich bewußt (dem Opfer auch nicht). Verschenken kann man die Teile ja auch, da liegt verkaufen nahe. Aber es ist nun mal so, ich glaub es Blizzard ja, auch ohne die seitenlangen AGB zu lesen.

Blizzard keinen Vorwurf machen. Hm, da bin ich nicht so ganz deiner Meinung. Wenn sie so einen Handel rückgängig machen, weil es nicht erlaubt ist, könnte ich das nachvollziehen. Auch wenn sie den Käufer tageweise bannen. Aber eine Goldstrafe auf der Seite des Opfers? Ich weiß nicht.

Ich weiß halt nicht, ob und was sie mit dem Verkäufer gemacht haben. Wenn der das Gold einstreichen kann, ohne das irgendwas passiert, fände ich es definitiv nicht in Ordnung. Es würde mir persönlich auch nicht reichen, ihm nur das eingenommene Gold wieder wegzunehmen, dann hätte er ja nichts verloren, im Gegensatz zum Opfer.

Und ich sehe immer noch einen kleinen Unterschied in einem Verstoß gegen die AGB und einer Straftat.

Kai hat gesagt…

Sicher, ich sehe da auch einen Unterschied (Straftat - AGB), doch hier muss nun der Betrogene Anzeige erstatten. Blizzard war und ist immer sehr Mitteilungsfreundlich, wenn die Staatsanwaltschaft nachfragt. Um solche Vorkommnisse allerdings wieder der Vergangenheit angehören zu lassen, darf im Shop eben nur noch mit Kreditkarte gekauft werden, doch dann wäre der Aufschrei unter der deutschen Comunity wieder riesengroß.

Leome hat gesagt…

Anzeige wird vermutlich nichts bringen, das Verfahren wird vorraussichtlich wegen magelndem öffentlichen Interesse eingestellt (außer er betrügt im großen Rahmen).

Ein Anwalt erreicht mehr (der kriegt auch die Adressdaten von Blizzard), aber da bleibt halt das Kostenrisiko, weil beim Täter evtl. nix zu holen ist. Schüler zu sein reicht da allerdings nicht, dann bleibt der Titel halt offen, bis er Geld verdient.

Letztendlich will ich in der Hauptsache warnen, damit kein anderer gutgläubig drauf reinfällt.